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Schleswig-Holstein · Kein Landesprogramm

Förderung für Treppenlift und Badumbau in Schleswig-Holstein

Was die Pflegekasse zahlt, was Schleswig-Holstein dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.

Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026

Das Landesprogramm

Kein Landesprogramm für Privathaushalte

  • Der Fonds für Barrierefreiheit fördert öffentlich zugängliche Gebäude, Praxen und Kommunen, keine Privatwohnungen.

Quelle: Förderdatenbank des Bundes: Fonds für Barrierefreiheit

Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.

Beispielrechnung

Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.

Kosten inkl. Einbau10.000 €
Zuschuss der Pflegekasse− 4.180 €
Eigenanteil5.820 €

Ein Landeszuschuss kommt in Schleswig-Holstein nicht dazu.

So stellen Sie die Anträge

  1. Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
  2. Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
  3. Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
  4. Weitere Hilfen prüfen. Ein Landesprogramm für Privatwohnungen gibt es nicht. Für den Zuschuss der Pflegekasse genügt der Antrag bei Ihrer Kasse.
  5. Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.

Kostenlose Beratung in Schleswig-Holstein

Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.

Selbst rechnen

Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Schleswig-Holstein, schon voreingestellt:

Häufige Fragen

Gibt es in Schleswig-Holstein einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?

Kein Landesprogramm für Privathaushalte. Die Pflegekasse zahlt aber auch in Schleswig-Holstein bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1.

Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?

Ein Landesprogramm gibt es nicht. Haben mehrere Personen im Haushalt einen Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse für jede, zusammen bis zu 16.720 €.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.

Wo bekomme ich in Schleswig-Holstein kostenlose Beratung?

Pflegestützpunkte Schleswig-Holstein: In allen Kreisen und kreisfreien Städten. Neutral und kostenfrei, im Stützpunkt, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).