Niedersachsen · Zuschuss
Förderung für Treppenlift und Badumbau in Niedersachsen
Was die Pflegekasse zahlt, was Niedersachsen dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.
Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026
Das Landesprogramm
Bis 6.000 € Zuschuss, bei größeren Umbauten Darlehen plus Zuschuss
Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum · NBank
- Umbauten bis 15.000 €: 30 bis 40 % Zuschuss, je nach Einkommen 4.500 oder 6.000 €.
- Größere Umbauten: Darlehen und zusätzlicher Zuschuss bis 30.000 €.
- Mit Einkommensgrenzen.
Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.
Beispielrechnung
Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.
| Kosten inkl. Einbau | 10.000 € |
| Zuschuss der Pflegekasse | − 4.180 € |
| Zuschuss Niedersachsen, bis zu 30 % | − 1.746 € |
| Eigenanteil, mindestens | 4.074 € |
Mit niedrigerem Einkommen sind 40 % und bis 6.000 € möglich. Einkommensgrenzen und Bedingungen wie oben.
So stellen Sie die Anträge
- Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
- Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
- Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
- Antrag beim Land. Antrag bei der NBank, vor Beginn der Arbeiten.
- Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.
Kostenlose Beratung in Niedersachsen
Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.
- Senioren- und Pflegestützpunkte NiedersachsenKostenlose, neutrale Beratung in den Landkreisen und Städten. Die Liste aller Stützpunkte steht auf senioren-in-niedersachsen.de.Zur Website
- Niedersachsenbüro Neues Wohnen im AlterUnterstützt Kommunen und Privatpersonen beim Wohnen im Alter und nennt lokale Wohnberatungen.Zur Website
Selbst rechnen
Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Niedersachsen, schon voreingestellt:
Häufige Fragen
Gibt es in Niedersachsen einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?
Ja, neben der Pflegekasse. Bis 6.000 € Zuschuss, bei größeren Umbauten Darlehen plus Zuschuss (Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum, NBank). Die Pflegekasse zahlt unabhängig davon bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.
Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?
In der Regel ja. Manche Förderstellen rechnen den Zuschuss der Pflegekasse aber an. Geben Sie ihn im Antrag immer an. Antrag bei der NBank, vor Beginn der Arbeiten.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen, und auch das Landesprogramm fördert begonnene Arbeiten grundsätzlich nicht. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.
Wo bekomme ich in Niedersachsen kostenlose Beratung?
Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter: Unterstützt Kommunen und Privatpersonen beim Wohnen im Alter und nennt lokale Wohnberatungen. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).