Brandenburg · Zuschuss
Förderung für Treppenlift und Badumbau in Brandenburg
Was die Pflegekasse zahlt, was Brandenburg dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.
Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026
Das Landesprogramm
Bis 12.000 € Zuschuss, für Lifte und Rampen bis 14.000 €
Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum · ILB
- Für Haushalte mit einer schwerbehinderten Person, in der Regel ab GdB 80.
- Für Eigentümer und Mieter, mindestens 10 % Eigenanteil.
- Antrag vor Beginn der Arbeiten bei der ILB.
Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.
Beispielrechnung
Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.
| Kosten inkl. Einbau | 10.000 € |
| Zuschuss der Pflegekasse | − 4.180 € |
| Zuschuss Brandenburg, bis zu 90 % | − 5.238 € |
| Eigenanteil, mindestens | 582 € |
Mindestens 10 % tragen Sie selbst. Wie viel genau, steht erst im Bescheid. Einkommensgrenzen und Bedingungen wie oben.
So stellen Sie die Anträge
- Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
- Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
- Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
- Antrag beim Land. Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), vor Beginn der Arbeiten.
- Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.
Kostenlose Beratung in Brandenburg
Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.
Selbst rechnen
Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Brandenburg, schon voreingestellt:
Häufige Fragen
Gibt es in Brandenburg einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?
Ja, neben der Pflegekasse. Bis 12.000 € Zuschuss, für Lifte und Rampen bis 14.000 € (Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum, ILB). Die Pflegekasse zahlt unabhängig davon bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.
Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?
In der Regel ja. Manche Förderstellen rechnen den Zuschuss der Pflegekasse aber an. Geben Sie ihn im Antrag immer an. Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), vor Beginn der Arbeiten.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen, und auch das Landesprogramm fördert begonnene Arbeiten grundsätzlich nicht. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.
Wo bekomme ich in Brandenburg kostenlose Beratung?
Pflegestützpunkte Brandenburg: 19 Pflegestützpunkte mit Außenstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, getragen von Pflegekassen und Kommunen. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).