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Bayern · Förderdarlehen

Förderung für Treppenlift und Badumbau in Bayern

Was die Pflegekasse zahlt, was Bayern dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.

Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026

Das Landesprogramm

Bis 5.000 € als Darlehen ohne Zinsen und ohne Tilgung

Bayerisches Wohnraumförderprogramm, Programm Abbau von Barrieren · Freistaat Bayern

  • Für Menschen mit Behinderung, mit Einkommensgrenzen.
  • In besonderen Härtefällen bis 10.000 €.
  • Wer innerhalb von vier Jahren auszieht, zahlt anteilig zurück.

Quelle: BayMBl. 2026 Nr. 434, Teil 4

Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.

Beispielrechnung

Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.

Kosten inkl. Einbau10.000 €
Zuschuss der Pflegekasse− 4.180 €
Eigenanteil5.820 €

Den Rest können Sie über das Förderdarlehen finanzieren; bis 5.000 € als Darlehen ohne Zinsen und ohne Tilgung.

So stellen Sie die Anträge

  1. Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
  2. Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
  3. Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
  4. Antrag beim Land. Antrag auf amtlichem Vordruck bei der Wohnraumförderung Ihres Landratsamts oder Ihrer kreisfreien Stadt. Grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten.
  5. Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.

Kostenlose Beratung in Bayern

Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.

Selbst rechnen

Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Bayern, schon voreingestellt:

Häufige Fragen

Gibt es in Bayern einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?

Ja, neben der Pflegekasse. Bis 5.000 € als Darlehen ohne Zinsen und ohne Tilgung (Bayerisches Wohnraumförderprogramm, Programm Abbau von Barrieren, Freistaat Bayern). Die Pflegekasse zahlt unabhängig davon bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.

Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?

In der Regel ja. Manche Förderstellen rechnen den Zuschuss der Pflegekasse aber an. Geben Sie ihn im Antrag immer an. Antrag auf amtlichem Vordruck bei der Wohnraumförderung Ihres Landratsamts oder Ihrer kreisfreien Stadt. Grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen, und auch das Landesprogramm fördert begonnene Arbeiten grundsätzlich nicht. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.

Wo bekomme ich in Bayern kostenlose Beratung?

Landesfachstelle Barrierefreiheit: Kostenlose Beratung der Bayerischen Architektenkammer zu allen Fragen des barrierefreien Lebens, an 18 Standorten in ganz Bayern. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).