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Mecklenburg-Vorpommern · Zuschuss

Förderung für Treppenlift und Badumbau in Mecklenburg-Vorpommern

Was die Pflegekasse zahlt, was Mecklenburg-Vorpommern dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.

Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026

Das Landesprogramm

30 % Zuschuss, höchstens 4.500 € pro Wohnung

Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand · LFI M-V

  • Für Eigentümer und Mieter, Mieter mit Zustimmung des Vermieters.
  • Begrenztes Jahresbudget: Bewilligt wird, solange Geld da ist.

Quelle: Nordkurier, 19.04.2026

Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.

Beispielrechnung

Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.

Kosten inkl. Einbau10.000 €
Zuschuss der Pflegekasse− 4.180 €
Zuschuss Mecklenburg-Vorpommern, bis zu 30 %− 1.746 €
Eigenanteil, mindestens4.074 €

Einkommensgrenzen und Bedingungen wie oben.

So stellen Sie die Anträge

  1. Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
  2. Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
  3. Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
  4. Antrag beim Land. Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), früh im Jahr, solange das Budget reicht.
  5. Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.

Kostenlose Beratung in Mecklenburg-Vorpommern

Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.

Selbst rechnen

Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Mecklenburg-Vorpommern, schon voreingestellt:

Häufige Fragen

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?

Ja, neben der Pflegekasse. 30 % Zuschuss, höchstens 4.500 € pro Wohnung (Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand, LFI M-V). Die Pflegekasse zahlt unabhängig davon bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.

Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?

In der Regel ja. Manche Förderstellen rechnen den Zuschuss der Pflegekasse aber an. Geben Sie ihn im Antrag immer an. Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), früh im Jahr, solange das Budget reicht.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen, und auch das Landesprogramm fördert begonnene Arbeiten grundsätzlich nicht. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.

Wo bekomme ich in Mecklenburg-Vorpommern kostenlose Beratung?

Pflegestützpunkte Mecklenburg-Vorpommern: In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt, trägerneutral und kostenfrei, auf Wunsch auch mit Hausbesuch. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).