Hessen · Zuschuss
Förderung für Treppenlift und Badumbau in Hessen
Was die Pflegekasse zahlt, was Hessen dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.
Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026
Das Landesprogramm
Bis 50 % Zuschuss, höchstens 15.000 €
Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum · WIBank
- Ab GdB 50 oder Pflegegrad 2, nur für selbst genutztes Eigentum.
- Teilbeträge: Bad bis 5.500 €, Lift bis 6.500 €.
- Antrag vor Beginn über die Wohnungsbauförderstelle von Stadt oder Kreis.
Quelle: Förderdatenbank des Bundes: Hessen, behindertengerechter Umbau
Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.
Beispielrechnung
Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.
| Kosten inkl. Einbau | 10.000 € |
| Zuschuss der Pflegekasse | − 4.180 € |
| Zuschuss Hessen, bis zu 50 % | − 2.910 € |
| Eigenanteil, mindestens | 2.910 € |
Für einen Lift zahlt Hessen höchstens 6.500 €. Einkommensgrenzen und Bedingungen wie oben.
So stellen Sie die Anträge
- Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
- Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
- Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
- Antrag beim Land. Antrag über die Wohnungsbauförderstelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, vor Beginn der Arbeiten. Bewilligt wird über die WIBank.
- Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.
Kostenlose Beratung in Hessen
Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.
- Beratungsdatenbank des ZQPBundesweite Suche nach Pflegestützpunkten und anderen kostenlosen Beratungsstellen, nach Postleitzahl.Zur Website
- Wohnberatung in HessenRund 200 Wohnberatungsangebote im Land, koordiniert von der Hessischen Fachstelle für Wohnberatung. Übersicht auf der Landesseite Wohnen im Alter.Zur Website
Selbst rechnen
Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Hessen, schon voreingestellt:
Häufige Fragen
Gibt es in Hessen einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?
Ja, neben der Pflegekasse. Bis 50 % Zuschuss, höchstens 15.000 € (Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum, WIBank). Die Pflegekasse zahlt unabhängig davon bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.
Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?
In der Regel ja. Manche Förderstellen rechnen den Zuschuss der Pflegekasse aber an. Geben Sie ihn im Antrag immer an. Antrag über die Wohnungsbauförderstelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, vor Beginn der Arbeiten. Bewilligt wird über die WIBank.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen, und auch das Landesprogramm fördert begonnene Arbeiten grundsätzlich nicht. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.
Wo bekomme ich in Hessen kostenlose Beratung?
Wohnberatung in Hessen: Rund 200 Wohnberatungsangebote im Land, koordiniert von der Hessischen Fachstelle für Wohnberatung. Übersicht auf der Landesseite Wohnen im Alter. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).