4.180 € Zuschuss für Umbauten: Was die Pflegekasse bezahlt
Wofür die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlt, was „je Maßnahme“ bedeutet und wie Sie den Zuschuss für Treppenlift, Bad und Türen beantragen.
Julia HoffmannStand 24. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Die Pflegekasse zahlt nicht nur für Pflege, sondern auch für Umbauten in der Wohnung. Bis zu 4.180 € gibt es für jede Maßnahme, die das Leben zu Hause sicherer macht. Viele kennen den Zuschuss nur vom Treppenlift. Er gilt aber für deutlich mehr. Hier lesen Sie, was gefördert wird, was „je Maßnahme“ bedeutet und wie Sie den Antrag richtig stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Umbauten, die die Pflege zu Hause ermöglichen, deutlich erleichtern oder ein selbstständigeres Leben erlauben. Typische Beispiele:
- Treppenlift, Plattformlift oder Hublift
- bodengleiche Dusche statt Badewanne
- Türen verbreitern und Schwellen entfernen
- Rampen am Hauseingang
- fest montierte Haltegriffe und Handläufe
- Küche oder Waschtisch unterfahrbar machen
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung, wenn die alte nicht angepasst werden kann
Was nicht dazugehört
Was „je Maßnahme“ bedeutet
Eine Maßnahme umfasst alle Umbauten, die bei der aktuellen Pflegesituation nötig sind, auch wenn verschiedene Handwerker sie ausführen. Werden Treppenlift und Dusche gleichzeitig beantragt, gibt es den Zuschuss deshalb nur einmal.
Verändert sich die Pflegesituation später deutlich, etwa weil ein Rollstuhl nötig wird, kann eine neue Maßnahme erneut mit bis zu 4.180 € gefördert werden.
Reihenfolge planen
Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt
Leben zum Beispiel beide Eheleute mit Pflegegrad in derselben Wohnung, steht der Zuschuss jeder Person zu. Für einen gemeinsam genutzten Treppenlift gibt es dann bis zu 8.360 €. Die Obergrenze liegt bei 16.720 € für vier Personen.
So stellen Sie den Antrag
- Pflegegrad prüfen. Ohne Pflegegrad kein Zuschuss. Wie Sie ihn beantragen, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
- Kostenvoranschlag einholen. Am besten zwei Angebote von Fachbetrieben.
- Antrag stellen. Formlos oder mit dem Formular der Kasse. Beschreiben Sie kurz, wobei der Umbau im Alltag hilft.
- Zusage abwarten. Erst dann den Auftrag unterschreiben.
- Rechnung einreichen. Die Kasse zahlt an den Betrieb oder an Sie.
Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine Begründung vom Hausarzt oder eine Empfehlung aus dem Pflegegutachten hilft dabei.
Mit anderer Förderung kombinieren
Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich mit Steuervorteilen verbinden. Die Arbeitskosten können Sie als Handwerkerleistung angeben, nach Abzug des Zuschusses kommt auch eine außergewöhnliche Belastung in Frage. Für größere Umbauten bietet die KfW einen Kredit an, und manche Länder und Städte haben eigene Programme. Fragen Sie beim Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe nach.
Häufige Fragen
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Einen festen Eigenanteil gibt es nicht. Sie zahlen nur, was über den Zuschuss von bis zu 4.180 € hinausgeht.
Kann ich den Zuschuss zweimal bekommen?
Ja, wenn sich die Pflegesituation deutlich verändert und dadurch ein neuer Umbau nötig wird. Mehrere Umbauten zur selben Zeit zählen dagegen als eine Maßnahme.
Gilt der Zuschuss auch in einer Mietwohnung?
Ja. Sie brauchen dafür die Zustimmung des Vermieters, auf die Mieter in der Regel einen Anspruch haben.