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Rheinland-Pfalz · Darlehen mit Teilerlass

Förderung für Treppenlift und Badumbau in Rheinland-Pfalz

Was die Pflegekasse zahlt, was Rheinland-Pfalz dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.

Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026

Das Landesprogramm

Darlehen mit 5 bis 15 % Tilgungszuschuss

ISB-Darlehen Modernisierung (505) · ISB

  • Treppenlift, Rampen, breitere Türen und bodengleiche Dusche sind förderfähig.
  • Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom Einkommen ab.
  • Antrag über die Kreis- oder Stadtverwaltung, Beginn erst nach der Zusage.

Quelle: ISB: 505 Modernisierung selbst genutzten Wohnraums

Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.

Beispielrechnung

Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.

Kosten inkl. Einbau10.000 €
Zuschuss der Pflegekasse− 4.180 €
Eigenanteil5.820 €

Den Rest können Sie über das Förderdarlehen finanzieren; darlehen mit 5 bis 15 % Tilgungszuschuss.

So stellen Sie die Anträge

  1. Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
  2. Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
  3. Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
  4. Antrag beim Land. Antrag über die Kreis- oder Stadtverwaltung bei der ISB. Mit den Arbeiten erst nach der Zusage beginnen.
  5. Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.

Kostenlose Beratung in Rheinland-Pfalz

Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.

Selbst rechnen

Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Rheinland-Pfalz, schon voreingestellt:

Häufige Fragen

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?

Ja, neben der Pflegekasse. Darlehen mit 5 bis 15 % Tilgungszuschuss (ISB-Darlehen Modernisierung (505), ISB). Die Pflegekasse zahlt unabhängig davon bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.

Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?

In der Regel ja. Manche Förderstellen rechnen den Zuschuss der Pflegekasse aber an. Geben Sie ihn im Antrag immer an. Antrag über die Kreis- oder Stadtverwaltung bei der ISB. Mit den Arbeiten erst nach der Zusage beginnen.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen, und auch das Landesprogramm fördert begonnene Arbeiten grundsätzlich nicht. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.

Wo bekomme ich in Rheinland-Pfalz kostenlose Beratung?

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen: Kostenlose, anbieterunabhängige Beratung durch Architektinnen und Architekten an 15 Standorten, bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).