Förderung · Stand 28. Oktober 2026
Was Ihr Bundesland zum Umbau dazugibt
Die Pflegekasse zahlt überall gleich. Die Länder legen eigene Programme obendrauf, und die unterscheiden sich stark. Wählen Sie Ihr Bundesland für Programm, Beispielrechnung, Antragsweg und kostenlose Beratung vor Ort.
In allen 16 Ländern
4.180 € pro Person von der Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis 16.720 €.
Karte der Förderung
- Zuschuss vom Land
- Darlehen oder Teilerlass
- Kein Landesprogramm
Wählen Sie Ihr Bundesland
Fahren Sie mit der Maus über die Karte oder tippen Sie Ihr Land an. Alle Länder stehen auch unten als Liste.
Grenzen: © GeoBasis-DE / BKG 2026, dl-de/by-2-0 (vereinfacht)
Zuschuss vom Land
Geld, das Sie nicht zurückzahlen.
- BrandenburgBis 12.000 € Zuschuss, für Lifte und Rampen bis 14.000 €ILBDetails
- HamburgBis 20.000 € Zuschuss pro WohnungIFB HamburgDetails
- HessenBis 50 % Zuschuss, höchstens 15.000 €WIBankDetails
- Mecklenburg-Vorpommern30 % Zuschuss, höchstens 4.500 € pro WohnungLFI M-VDetails
- NiedersachsenBis 6.000 € Zuschuss, bei größeren Umbauten Darlehen plus ZuschussNBankDetails
- SaarlandBis 11.250 € Zuschuss mit Pflegegrad, ab 60 Jahren bis 7.500 €Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und GesundheitDetails
- Sachsen80 % Zuschuss, bis 4.000 €, rollstuhlgerecht bis 10.000 €SABDetails
- Thüringen50 % Zuschuss, höchstens 11.000 €Thüringer AufbaubankDetails
Darlehen oder Teilerlass
Günstiger Kredit, teils wird ein Teil erlassen.
- BayernBis 5.000 € als Darlehen ohne Zinsen und ohne TilgungFreistaat BayernDetails
- BerlinZinsgünstiges Darlehen, kein LandeszuschussInvestitionsbank BerlinDetails
- Nordrhein-WestfalenDarlehen, bei Pflegegrad werden 50 % des Umbau-Anteils erlassenNRW.BANKDetails
- Rheinland-PfalzDarlehen mit 5 bis 15 % TilgungszuschussISBDetails
- Sachsen-AnhaltZinsgünstiges Darlehen, kein LandeszuschussInvestitionsbank Sachsen-AnhaltDetails
Kein Landesprogramm
Hier bleibt es beim Zuschuss der Pflegekasse.
Geprüft an den Richtlinien und Seiten der Förderstellen. Ob und wie viel Sie bekommen, entscheidet die Förderstelle im Einzelfall.