Baden-Württemberg · Kein Landesprogramm
Förderung für Treppenlift und Badumbau in Baden-Württemberg
Was die Pflegekasse zahlt, was Baden-Württemberg dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.
Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026
Das Landesprogramm
Kein Landeszuschuss für den Umbau im eigenen Zuhause
- Die L-Bank fördert Barrierefreiheit nur zusammen mit dem Kauf einer gebrauchten Immobilie.
- Einige Städte haben eigene Programme, zum Beispiel Stuttgart und Heidelberg. Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach.
Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.
Beispielrechnung
Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.
| Kosten inkl. Einbau | 10.000 € |
| Zuschuss der Pflegekasse | − 4.180 € |
| Eigenanteil | 5.820 € |
Ein Landeszuschuss kommt in Baden-Württemberg nicht dazu.
So stellen Sie die Anträge
- Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
- Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
- Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
- Weitere Hilfen prüfen. Ein Landesprogramm für den Umbau gibt es nicht. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach eigenen Zuschüssen, bevor Sie den Auftrag erteilen.
- Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.
Kostenlose Beratung in Baden-Württemberg
Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.
Selbst rechnen
Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Baden-Württemberg, schon voreingestellt:
Häufige Fragen
Gibt es in Baden-Württemberg einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?
Kein Landeszuschuss für den Umbau im eigenen Zuhause. Die Pflegekasse zahlt aber auch in Baden-Württemberg bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1.
Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?
Ein Landesprogramm gibt es nicht. Haben mehrere Personen im Haushalt einen Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse für jede, zusammen bis zu 16.720 €.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.
Wo bekomme ich in Baden-Württemberg kostenlose Beratung?
Pflegestützpunkte Baden-Württemberg: In allen 44 Stadt- und Landkreisen, getragen von Kassen und Kreisen. Kostenlos und neutral, auch ohne Pflegegrad. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).