Antrag auf Wohnumfeldverbesserung: Schritt für Schritt mit Muster
So beantragen Sie bis zu 4.180 € für Treppenlift oder Bad: was in den Antrag gehört, welche Unterlagen helfen und welche Fristen gelten.
Sabine KrügerStand 28. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Für Umbauten in der Wohnung zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme. Damit der Zuschuss ankommt, kommt es auf einen vollständigen Antrag und die richtige Reihenfolge an. Hier lesen Sie Schritt für Schritt, was in den Antrag gehört, welche Unterlagen Sie beilegen und wie lange die Kasse für die Entscheidung Zeit hat.
Bevor Sie den Antrag stellen
- Pflegegrad klären. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss. Wie Sie ihn beantragen, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
- Alle Umbauten zusammen planen. Alles, was zum Zeitpunkt des Antrags nötig ist, zählt als eine Maßnahme. Planen Sie Treppenlift und Bad deshalb möglichst gemeinsam.
- Angebote einholen. Lassen Sie sich von einem Fachbetrieb einen schriftlichen Kostenvoranschlag machen, besser von zwei.
- Zur Miete? Dann brauchen Sie zusätzlich die Erlaubnis des Vermieters. Mehr dazu im Ratgeber Treppenlift in der Mietwohnung.
Was in den Antrag gehört
- Name, Anschrift und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
- der anerkannte Pflegegrad
- welche Umbauten geplant sind, zum Beispiel Treppenlift oder bodengleiche Dusche
- warum der Umbau nötig ist, mit Beispielen aus dem Alltag
- die Bitte um Zusage, bevor der Auftrag erteilt wird
Die Begründung ist der wichtigste Teil. Die Kasse prüft, ob der Umbau die Pflege zu Hause ermöglicht, deutlich erleichtert oder ein selbstständigeres Leben erlaubt. Beschreiben Sie deshalb konkret, was heute nicht mehr geht.
Ein kurzer Antrag kann so aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 Abs. 4 SGB XI für [Name, Versichertennummer], anerkannter Pflegegrad [x]. Geplant ist [Maßnahme]. [Name] kann die Treppe zum Schlafzimmer nur noch mit Hilfe und unter Sturzgefahr nutzen. Mit dem Umbau kann [Name] wieder selbstständig ins Obergeschoss gelangen. Den Kostenvoranschlag lege ich bei. Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit, bevor ich den Auftrag erteile.
Diese Unterlagen helfen
- Kostenvoranschlag des Fachbetriebs mit Beschreibung der Arbeiten
- Fotos der Treppe oder des Bads
- eine kurze ärztliche Begründung, falls vorhanden
- das Pflegegutachten, wenn es den Umbau empfiehlt
Empfehlung im Gutachten nutzen
Fristen und Entscheidung
Die Pflegekasse muss über den Antrag in der Regel innerhalb von 3 Wochen entscheiden. Holt sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegefachkraft ein, hat sie 5 Wochen Zeit. Teilt sie Ihnen keinen hinreichenden Grund für eine Verzögerung mit, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, kann jede Person den Zuschuss beantragen, zusammen bis zu 16.720 € je Maßnahme. Nach der Zusage erteilen Sie den Auftrag. Die Kasse zahlt nach Vorlage der Rechnung an den Betrieb oder erstattet Ihnen den Betrag.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein kurzes Schreiben wahrt die Frist, die Begründung reichen Sie nach. Eine ärztliche Stellungnahme oder die Empfehlung aus dem Pflegegutachten stärkt Ihre Position. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt der Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad, die Schritte sind dieselben.
Mehr über den Zuschuss selbst, was gefördert wird und was „je Maßnahme“ bedeutet, lesen Sie im Ratgeber Zuschuss für Umbauten.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Formular für den Antrag?
Nein. Ein formloses Schreiben genügt. Viele Pflegekassen bieten aber ein eigenes Formular an, das Sie nutzen können.
Wie lange dauert die Entscheidung?
In der Regel höchstens 3 Wochen, mit Gutachten 5 Wochen. Ohne Begründung für eine Verzögerung gilt der Antrag danach als genehmigt.
Darf ich schon vor der Zusage beauftragen?
Besser nicht. Wer vor der Zusage beauftragt, riskiert den Zuschuss. Warten Sie die Entscheidung der Kasse ab.