Treppenlift in der Mietwohnung: Ihr Recht nach § 554 BGB
Wann der Vermieter einen Treppenlift erlauben muss, was er verlangen darf, wer die Kosten trägt und wie Sie die Erlaubnis schriftlich anfragen.
Julia HoffmannStand 28. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Auch zur Miete können Sie einen Treppenlift einbauen lassen. Dafür brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters. Seit 2020 haben Mieter darauf einen gesetzlichen Anspruch, wenn der Umbau Menschen mit Behinderung den Alltag erleichtert. Hier lesen Sie, wie Sie die Erlaubnis bekommen, was der Vermieter verlangen darf und wer die Kosten trägt.
Ihr Anspruch auf die Erlaubnis
Nach § 554 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dienen. Ein Treppenlift gehört dazu, ebenso eine bodengleiche Dusche oder eine Rampe am Eingang.
Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn dem Vermieter der Umbau auch unter Berücksichtigung Ihrer Interessen nicht zugemutet werden kann. Es kommt also auf eine Abwägung im Einzelfall an. Vereinbarungen im Mietvertrag, die Ihnen dieses Recht nehmen oder einschränken, sind unwirksam.
Erst die Erlaubnis, dann der Einbau
So fragen Sie den Vermieter
- Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst die Treppe aus und beschreibt, wie und wo der Lift befestigt wird.
- Schriftlich anfragen. Nennen Sie den Grund, legen Sie das Angebot bei und bieten Sie an, offene Fragen vor Ort zu klären.
- Vereinbarung treffen. Halten Sie fest, wer Wartung und Haftung übernimmt und was beim Auszug passiert.
- Zuschuss beantragen. Parallel stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Ein kurzes Schreiben an den Vermieter kann so aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren, wegen meiner eingeschränkten Beweglichkeit kann ich die Treppe zu meiner Wohnung nicht mehr sicher nutzen. Ich bitte Sie deshalb nach § 554 BGB um die Erlaubnis, auf meine Kosten einen Treppenlift einbauen zu lassen. Das Angebot des Fachbetriebs mit einer Beschreibung der Montage liegt bei. Gern zeige ich Ihnen die Pläne vor Ort.
Was der Vermieter verlangen darf
Sie können sich verpflichten, eine zusätzliche Sicherheit zu leisten, ähnlich einer Kaution. Sie soll zum Beispiel die Kosten für einen späteren Rückbau absichern. Für diese Sicherheit gelten dieselben Regeln wie für die Mietkaution, der Vermieter muss sie also getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen.
Häufig wird außerdem vereinbart, dass der Lift beim Auszug wieder ausgebaut wird. Manchmal möchte der Vermieter ihn auch behalten, etwa weil er die Wohnung für ältere Mieter attraktiver macht. Halten Sie fest, was gelten soll.
Liegt die Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, muss Ihr Vermieter die Zustimmung der Gemeinschaft einholen. Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene Umbauten für Menschen mit Behinderung verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG).
Kosten und Zuschuss
Die Kosten für Lift und Einbau tragen Sie als Mieter. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet etwa 3.800 – 8.000 €. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € dazu, auch wenn Sie zur Miete wohnen. Für eine Person bleiben dann etwa 0 – 3.820 €.
Planen Sie einen Umzug in wenigen Jahren, kann Mieten oder ein gebrauchter Lift sinnvoll sein. Mehr dazu in den Ratgebern Treppenlift mieten oder kaufen und Treppenlift gebraucht kaufen. Wie der Zuschuss beantragt wird, erklärt der Ratgeber Zuschuss für Umbauten.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter einen Treppenlift erlauben?
In der Regel ja, wenn der Lift dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dient. Er darf nur ablehnen, wenn ihm der Umbau nicht zumutbar ist.
Wer zahlt den Treppenlift in der Mietwohnung?
Sie als Mieter. Mit Pflegegrad gibt die Pflegekasse bis zu 4.180 € dazu.
Muss ich den Lift beim Auszug ausbauen?
Das hängt von Ihrer Vereinbarung mit dem Vermieter ab. Häufig wird der Rückbau vereinbart. Halten Sie die Regelung vorher schriftlich fest.