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Treppenlift mieten oder kaufen: Was sich wann lohnt

Was ein Treppenlift zur Miete kostet, ab wann der Kauf günstiger ist und was Sie mit Pflegegrad und Zuschuss der Pflegekasse beachten sollten.

Julia HoffmannStand 28. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Ältere Frau fährt mit einem Treppenlift die Holztreppe in ihrem Haus hinauf

Nicht jeder braucht einen Treppenlift für viele Jahre. Nach einer Operation, bei einer schweren Erkrankung oder wenn ein Umzug absehbar ist, kann Mieten die bessere Wahl sein. Wer den Lift länger nutzt, fährt mit dem Kauf meist günstiger. Hier rechnen wir beides für einen Sitzlift an einer geraden Treppe durch.

So funktioniert die Miete

Beim Mieten zahlen Sie zu Beginn eine Einmalzahlung. Sie deckt die Schiene, den Einbau und später den Ausbau. Danach zahlen Sie eine feste Monatsmiete. Üblich sind Laufzeiten von 12, 24 oder 36 Monaten. Wartung und Reparaturen sind bei vielen Anbietern in der Miete enthalten. Fragen Sie danach, denn das ist nicht überall so.

Für einfache Lifte an geraden Treppen liegt die Miete meist bei 50 – 100 € im Monat. Bei Kurvenliften oder Liften über mehrere Etagen kann sie bis etwa 250 € steigen. Bei Kurventreppen ist auch die Einmalzahlung höher, weil die Schiene nach Maß gebaut wird.

Mieten oder kaufen: die Rechnung

Für einen Sitzlift an einer geraden Treppe sieht der Vergleich so aus:

VarianteKosten gesamt
Miete, 12 Monateca. 1.100 – 4.700 €
Miete, 36 Monateca. 2.300 – 7.100 €
Kauf, ohne Zuschussca. 3.800 – 8.000 €
Kauf, nach Zuschuss der Pflegekasse für eine Personca. 0 – 3.820 €

Ohne Pflegegrad liegen Miete über drei Jahre und Kauf nah beieinander. Jeder weitere Monat Miete kommt danach noch dazu. Mit Pflegegrad und Zuschuss ist der Kauf in vielen Fällen schon bei kürzerer Nutzung günstiger. Ein gekaufter Lift lässt sich außerdem später oft an einen Fachbetrieb zurückverkaufen.

Eine dritte Möglichkeit ist ein gebrauchter Lift. Er ist günstiger als ein neuer und gehört Ihnen. Mehr dazu im Ratgeber Treppenlift gebraucht kaufen.

Zuschuss bei Miete

Die Pflegekasse zahlt für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds bis zu 4.180 € je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1. Ob und in welcher Form sie sich an einer Miete beteiligt, entscheidet Ihre Kasse. Klären Sie das vor dem Vertrag und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Erst fragen, dann unterschreiben

Reichen Sie das Mietangebot bei der Pflegekasse ein, bevor Sie unterschreiben. So wissen Sie genau, was Sie am Ende selbst zahlen, und können mit dem Kauf vergleichen.

Wie der Antrag abläuft, lesen Sie im Ratgeber Zuschuss für Umbauten.

Darauf achten Sie im Mietvertrag

  • Wie lange ist die Mindestlaufzeit, und wie kann ich danach kündigen?
  • Was passiert bei Umzug, Heimeinzug oder Todesfall? Gibt es dafür ein Sonderkündigungsrecht?
  • Sind Wartung, Reparaturen und Notdienst in der Miete enthalten?
  • Ist der Ausbau mit der Einmalzahlung schon bezahlt?
  • Kann ich den Lift später übernehmen, und wird die gezahlte Miete angerechnet?

Schließen Sie den Vertrag bei einem Beratungsbesuch zu Hause, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Wohnen Sie selbst zur Miete, brauchen Sie für den Einbau die Erlaubnis Ihres Vermieters. Was dabei gilt, steht im Ratgeber Treppenlift: Kosten, Zuschuss und Antrag.

Häufige Fragen

Was kostet ein Treppenlift zur Miete im Monat?

Für einen Lift an einer geraden Treppe meist 50 – 100 €, für Kurvenlifte bis etwa 250 €. Dazu kommt eine Einmalzahlung für Einbau und Ausbau.

Ab wann lohnt sich der Kauf?

Ohne Zuschuss meist ab etwa drei Jahren Nutzung. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse beim Kauf bis zu 4.180 €, dann ist der Kauf oft schon früher günstiger.

Zahlt die Pflegekasse auch bei Miete?

Das entscheidet Ihre Pflegekasse. Klären Sie es vor dem Vertrag und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
  3. pflege.de: Treppenlift mieten