Saarland · Zuschuss
Förderung für Treppenlift und Badumbau in Saarland
Was die Pflegekasse zahlt, was Saarland dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.
Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026
Das Landesprogramm
Bis 11.250 € Zuschuss mit Pflegegrad, ab 60 Jahren bis 7.500 €
Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen · Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
- Einzelmaßnahmen: bis 7.500 € mit Pflegegrad, bis 5.000 € ab 60 Jahren.
- Einkommensgrenze: 32.000 € netto allein, 48.000 € zu zweit.
- Leistungen der Pflegekasse werden angerechnet. Antrag vor Beginn der Arbeiten.
Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.
Beispielrechnung
Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.
| Kosten inkl. Einbau | 10.000 € |
| Zuschuss der Pflegekasse | − 4.180 € |
| Eigenanteil | 5.820 € |
Saarland kann einen Teil des Rests übernehmen. Wie viel, hängt vom Einzelfall ab und steht erst im Bescheid.
So stellen Sie die Anträge
- Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
- Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
- Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
- Antrag beim Land. Antrag beim Sozialministerium des Saarlandes, vor Beginn der Arbeiten. Geben Sie den Zuschuss der Pflegekasse an, er wird angerechnet.
- Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.
Kostenlose Beratung in Saarland
Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.
Selbst rechnen
Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Saarland, schon voreingestellt:
Häufige Fragen
Gibt es in Saarland einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?
Ja, neben der Pflegekasse. Bis 11.250 € Zuschuss mit Pflegegrad, ab 60 Jahren bis 7.500 € (Fördermaßnahme für alters- oder behindertengerechtes barrierefreies Wohnen, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit). Die Pflegekasse zahlt unabhängig davon bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.
Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?
In der Regel ja. Manche Förderstellen rechnen den Zuschuss der Pflegekasse aber an. Geben Sie ihn im Antrag immer an. Antrag beim Sozialministerium des Saarlandes, vor Beginn der Arbeiten. Geben Sie den Zuschuss der Pflegekasse an, er wird angerechnet.
Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?
Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen, und auch das Landesprogramm fördert begonnene Arbeiten grundsätzlich nicht. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.
Wo bekomme ich in Saarland kostenlose Beratung?
Pflegestützpunkte im Saarland: Acht Pflegestützpunkte: einer in jedem Landkreis, drei im Regionalverband Saarbrücken. Kostenlos, auf Wunsch auch zu Hause. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).