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Sachsen · Zuschuss

Förderung für Treppenlift und Badumbau in Sachsen

Was die Pflegekasse zahlt, was Sachsen dazugibt und wo Sie den Antrag stellen.

Redaktion heimsicher · Stand 28. Oktober 2026

Das Landesprogramm

80 % Zuschuss, bis 4.000 €, rollstuhlgerecht bis 10.000 €

FRL Wohnraumanpassung · SAB

  • Für Eigentümer und Mieter mit eingeschränkter Mobilität, zum Beispiel mit Pflegegrad.
  • Einkommensgrenze: 40.000 € allein, 60.000 € zu zweit.
  • Mindestens 1.500 € Zuschuss, Antrag vor Beginn der Arbeiten bei der SAB.

Quelle: FRL Wohnraumanpassung vom 26.02.2026

Unabhängig davon zahlt die Pflegekasse den Zuschuss für Umbauten nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Wie er funktioniert, steht im Ratgeber Zuschuss für Wohnumfeldverbesserung.

Beispielrechnung

Sitzlift für eine Treppe mit Kurve für 10.000 €, eine Person mit Pflegegrad im Haushalt. Wir rechnen vorsichtig: Das Land fördert nur, was die Pflegekasse nicht trägt.

Kosten inkl. Einbau10.000 €
Zuschuss der Pflegekasse− 4.180 €
Zuschuss Sachsen, bis zu 80 %− 4.000 €
Eigenanteil, mindestens1.820 €

Einkommensgrenzen und Bedingungen wie oben.

So stellen Sie die Anträge

  1. Pflegegrad sichern. Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts, Pflegegrad 1 reicht. Wie der Antrag läuft, steht unter Pflegegrad beantragen.
  2. Beraten lassen und Angebot einholen. Ein Fachbetrieb misst aus und schreibt einen Kostenvoranschlag. Holen Sie mehr als ein Angebot ein.
  3. Antrag bei der Pflegekasse. Ein formloses Schreiben mit dem Kostenvoranschlag genügt, Vorlage im Ratgeber Antrag Wohnumfeldverbesserung.
  4. Antrag beim Land. Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), vor Beginn der Arbeiten.
  5. Zusagen abwarten, dann beauftragen. Wer vorher bestellt, riskiert den Zuschuss.

Kostenlose Beratung in Sachsen

Bevor Sie umbauen, lohnt ein Gespräch mit einer neutralen Stelle. Sie verkauft nichts und kennt die Förderung vor Ort.

Selbst rechnen

Unsere Rechner zeigen Kosten, Zuschuss der Pflegekasse und das Programm von Sachsen, schon voreingestellt:

Häufige Fragen

Gibt es in Sachsen einen Zuschuss für Treppenlift und Badumbau?

Ja, neben der Pflegekasse. 80 % Zuschuss, bis 4.000 €, rollstuhlgerecht bis 10.000 € (FRL Wohnraumanpassung, SAB). Die Pflegekasse zahlt unabhängig davon bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad.

Kann ich die Förderung des Landes mit dem Zuschuss der Pflegekasse kombinieren?

In der Regel ja. Manche Förderstellen rechnen den Zuschuss der Pflegekasse aber an. Geben Sie ihn im Antrag immer an. Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), vor Beginn der Arbeiten.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja. Die Pflegekasse will den Kostenvoranschlag vorher sehen, und auch das Landesprogramm fördert begonnene Arbeiten grundsätzlich nicht. Erteilen Sie den Auftrag erst, wenn die Zusagen schriftlich vorliegen.

Wo bekomme ich in Sachsen kostenlose Beratung?

PflegeNetz Sachsen: Sachsen hat keine Pflegestützpunkte. Beraten wird bei den Pflegekassen und Kommunen; das Landesportal nennt die Ansprechpartner vor Ort. Auch Ihre Pflegekasse muss Sie kostenlos beraten (§ 7a SGB XI).