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Pflegegrad höherstufen: Wann es sich lohnt und wie der Antrag geht

Wann Sie eine Höherstufung beantragen sollten, wie der Antrag abläuft, was ein höherer Pflegegrad bringt und was bei der neuen Begutachtung zählt.

Sabine KrügerStand 28. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Gutachterin vom Medizinischen Dienst spricht am Küchentisch mit einer älteren Frau und ihrer Tochter

Der Pflegegrad ist keine Entscheidung für immer. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, braucht es oft mehr Hilfe, als der bisherige Pflegegrad abdeckt. Dann können Sie eine Höherstufung beantragen. Hier lesen Sie, wann sich das lohnt, wie der Antrag abläuft und was dabei zu beachten ist.

Wann sich eine Höherstufung lohnt

Typische Anlässe sind:

  • ein Sturz, ein Krankenhausaufenthalt oder ein Schlaganfall
  • eine fortschreitende Demenz mit mehr Unruhe oder Orientierungslosigkeit
  • Hilfe wird jetzt auch nachts nötig
  • Waschen, Anziehen oder Essen klappen nicht mehr ohne Unterstützung

Mit dem Pflegegradrechner können Sie vorher einschätzen, ob der Hilfebedarf für den nächsten Pflegegrad reichen könnte.

Was ein höherer Pflegegrad bringt

PflegegradPflegegeldPflegedienst bis
Pflegegrad 2347 €796 €
Pflegegrad 3599 €1.497 €
Pflegegrad 4800 €1.859 €
Pflegegrad 5990 €2.299 €

Die Beträge gelten je Monat. Pflegegrad 1 hat kein Pflegegeld, siehe Pflegegrad 1.

So stellen Sie den Antrag

Ein kurzes Schreiben oder ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Danach läuft alles wie beim ersten Antrag: Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin, und die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Muster: Antrag auf Höherstufung
Sehr geehrte Damen und Herren, für [Name, Versichertennummer] beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrades. Seit [Ereignis, Datum] hat sich der Hilfebedarf deutlich erhöht. Bitte veranlassen Sie eine erneute Begutachtung.

Bereiten Sie den Besuch genauso gut vor wie beim ersten Mal. Wie das geht, steht im Ratgeber Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Gut überlegen, aber nicht zu lange warten

Bei der neuen Begutachtung wird der ganze Zustand neu bewertet. Hat sich etwas verbessert, kann das Ergebnis auch niedriger ausfallen. Stellen Sie den Antrag deshalb, wenn sich der Bedarf spürbar und dauerhaft verändert hat, dann aber zügig.

Neuer Pflegegrad, neue Umbauten

Der Zuschuss für Umbauten von bis zu 4.180 € gilt je Maßnahme. Hat sich die Pflegesituation deutlich verändert, etwa weil jetzt ein Rollstuhl nötig ist, kann eine neue Maßnahme erneut gefördert werden. Das kann ein Plattformlift sein, ein Bad für den Rollstuhl oder eine Rampe. Mehr dazu im Ratgeber Zuschuss für Umbauten.

Wenn die Höherstufung abgelehnt wird

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Prüfen Sie dafür das neue Gutachten genau. Wie Sie vorgehen, erklärt der Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es mehr Geld nach einer Höherstufung?

Ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben, wenn die Voraussetzungen da schon vorlagen. Rückwirkend davor gibt es nichts.

Kann der Pflegegrad bei der neuen Begutachtung sinken?

Ja, das ist möglich, weil der ganze Zustand neu bewertet wird. Stellen Sie den Antrag, wenn sich der Bedarf spürbar und dauerhaft erhöht hat.

Gibt es nach einer Höherstufung erneut Zuschuss für Umbauten?

Wenn sich die Pflegesituation deutlich verändert hat, kann eine neue Maßnahme erneut mit bis zu 4.180 € gefördert werden.

Quellen

  1. § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen
  2. § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen
  3. § 37 SGB XI – Pflegegeld
  4. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  5. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen