Pflegegrad 5: Leistungen, Pflegegeld und Voraussetzungen 2026
Was Ihnen bei Pflegegrad 5 zusteht, wann er auch unter 90 Punkten möglich ist und wie Sie die Wohnung auf Rollstuhl und Pflegebett einrichten.
Sabine KrügerStand 28. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er steht für schwerste Einschränkungen, bei denen die Pflege besondere Anforderungen stellt. Die pflegebedürftige Person braucht rund um die Uhr Unterstützung. Hier lesen Sie, welche Leistungen es gibt und wie sich die Pflege zu Hause organisieren lässt.
Wer bekommt Pflegegrad 5?
Das Gesetz spricht bei Pflegegrad 5 von schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Bei der Begutachtung sind dafür 90 bis 100 Punkte nötig. Betroffen sind oft Menschen, die bettlägerig sind, sich nicht mehr verständigen können oder bei jeder Bewegung Hilfe brauchen.
Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten
Diese Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5
| Leistung | Pflegegrad 5 |
|---|---|
| Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen | 990 € im Monat |
| Pflegedienst (Sachleistung) | bis 2.299 € im Monat |
| Tages- oder Nachtpflege | bis 2.085 € im Monat |
| Entlastungsbetrag, etwa für Haushaltshilfe | bis 131 € im Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat |
| Umbauten wie Treppenlift oder Dusche | bis 4.180 € je Maßnahme |
| Pflegeheim | bis 2.096 € im Monat |
| Beratungsbesuch zu Hause | halbjährlich Pflicht bei Pflegegeld, vierteljährlich möglich |
Im Pflegeheim zahlt die Kasse bei Pflegegrad 5 bis zu 2.096 € im Monat für die Pflege. Zu Hause lassen sich Pflegegeld, Pflegedienst, Tagespflege, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kombinieren. Bei so viel Pflege lohnt sich eine ausführliche Pflegeberatung, die Ihnen zusteht. Fragen Sie danach bei Ihrer Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt.
Die Wohnung auf Rollstuhl und Pflegebett einrichten
Bei Pflegegrad 5 geht es meist um mehr als einen Sitzlift. Braucht die pflegebedürftige Person einen Rollstuhl, kommt ein Plattformlift in Frage. Für eine gerade Treppe kostet er etwa 9.000 – 15.000 €, nach dem Zuschuss bleiben etwa 4.820 – 10.820 €. Mehr dazu im Ratgeber Plattformlift für Rollstuhl.
Oft ist es einfacher, das Leben auf eine Etage zu verlegen. Dann braucht es ein Bad, das mit Rollstuhl oder Duschliege nutzbar ist. Was ein solcher Umbau kostet, zeigt der Badumbau-Rechner.
Hilfe für pflegende Angehörige
Wer einen Menschen mit Pflegegrad 5 zu Hause pflegt, trägt viel. Nutzen Sie die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Pausen und die Tagespflege für feste Entlastung im Alltag. Pflegen Sie mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und arbeiten Sie daneben höchstens 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für Sie.
Wie der Antrag auf einen Pflegegrad abläuft und was Sie tun, wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt, lesen Sie im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Was sich ändern soll
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vorgelegt. Er ist noch nicht beschlossen, die Beträge in diesem Artikel gelten deshalb weiter. Das Pflegegeld soll durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden, das höher ausfallen soll als das heutige Pflegegeld. Auch der Betrag für den Pflegedienst soll steigen. Außerdem sollen die Punktgrenzen für die Einstufung leicht steigen.
Sobald das Gesetz beschlossen ist, aktualisieren wir diese Seite. Wer heute schon Anspruch hat, sollte Leistungen wie den Zuschuss für Umbauten nicht aufschieben.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 5?
990 € im Monat, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen.
Gibt es Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten?
Ja, bei einem außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Das entscheidet der Medizinische Dienst nach seinen Richtlinien.
Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 5?
In der Regel 90 bis 100 Punkte.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungsbesuch
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag
- § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf)
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen