Pflegegrad 3: Leistungen, Pflegegeld und Tagespflege 2026
Was Ihnen bei Pflegegrad 3 zusteht, warum Tagespflege das Pflegegeld nicht kürzt und wie Sie Treppe und Bad mit Zuschuss sicher machen.
Sabine KrügerStand 28. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Pflegegrad 3 steht für schwere Einschränkungen im Alltag. Meist ist dann jeden Tag Hilfe nötig, und die Pflege bestimmt den Tagesablauf der Familie spürbar mit. Gerade jetzt lohnt es sich, alle Leistungen zu kennen. Viele Familien lassen Geld liegen, weil sie nicht wissen, dass sich Tagespflege und Pflegegeld nicht gegenseitig ausschließen.
Wer bekommt Pflegegrad 3?
Das Gesetz spricht bei Pflegegrad 3 von schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Bei der Begutachtung sind 47,5 bis unter 70 Punkte nötig. Typisch sind Menschen, die beim Waschen, Anziehen und Essen täglich Unterstützung brauchen, die nicht mehr sicher allein die Treppe gehen oder die durch eine Demenz Orientierung und Tagesstruktur verlieren.
Wie die Punkte zustande kommen, zeigt der Pflegegradrechner Schritt für Schritt.
Diese Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3
| Leistung | Pflegegrad 3 |
|---|---|
| Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen | 599 € im Monat |
| Pflegedienst (Sachleistung) | bis 1.497 € im Monat |
| Tages- oder Nachtpflege | bis 1.357 € im Monat |
| Entlastungsbetrag, etwa für Haushaltshilfe | bis 131 € im Monat |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € im Monat |
| Umbauten wie Treppenlift oder Dusche | bis 4.180 € je Maßnahme |
| Pflegeheim | bis 1.319 € im Monat |
| Beratungsbesuch zu Hause | halbjährlich Pflicht bei Pflegegeld |
Tagespflege zusätzlich nutzen
In der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person den Tag in einer Einrichtung und kommt abends nach Hause. Die Kasse zahlt dafür bis zu 1.357 € im Monat. Das Pflegegeld und der Betrag für den Pflegedienst werden dadurch nicht gekürzt. Für pflegende Angehörige, die arbeiten oder Erholung brauchen, ist das oft die wichtigste Entlastung.
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Nutzen Sie einen Teil des Betrags für einen Pflegedienst, wird das Pflegegeld um denselben Anteil gekürzt. Den Rest bekommen Sie ausgezahlt. Ein Pflegedienst für die Morgenpflege und Pflegegeld für den Rest des Tages ist eine häufige Lösung.
Treppe und Bad sicher machen
Bei Pflegegrad 3 wird die Treppe oft zur Gefahr. Viele Häuser haben eine Treppe mit Kurve oder Podest. Ein Sitzlift dafür kostet etwa 7.000 – 15.000 €. Nach dem Zuschuss von bis zu 4.180 € bleiben noch etwa 2.820 – 10.820 €. Mehr dazu im Ratgeber Treppenlift für die Kurventreppe.
Mehrere Umbauten auf einmal planen
Wenn die Pflege aufwendiger wird
Bei Pflegegrad 3 verändert sich der Bedarf oft schnell. Stellen Sie fest, dass deutlich mehr Hilfe nötig ist, beantragen Sie eine neue Begutachtung. Was bei Pflegegrad 4 gilt, steht dort. Den Ablauf von Antrag und Begutachtung erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Was sich ändern soll
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vorgelegt. Er ist noch nicht beschlossen, die Beträge in diesem Artikel gelten deshalb weiter. Das Pflegegeld soll durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden, das höher ausfallen soll als das heutige Pflegegeld. Auch der Betrag für den Pflegedienst soll steigen. Außerdem sollen die Punktgrenzen für die Einstufung leicht steigen.
Sobald das Gesetz beschlossen ist, aktualisieren wir diese Seite. Wer heute schon Anspruch hat, sollte Leistungen wie den Zuschuss für Umbauten nicht aufschieben.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3?
599 € im Monat, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen.
Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein. Die Kasse zahlt bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 € im Monat für Tagespflege zusätzlich.
Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 3?
Bei der Begutachtung sind 47,5 bis unter 70 Punkte nötig.
Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungsbesuch
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
- § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag
- § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf)
- § 38 SGB XI – Kombination von Geldleistung und Sachleistung