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Pflegegrad 2: Pflegegeld, Leistungen und Voraussetzungen 2026

Wie viel Pflegegeld es bei Pflegegrad 2 gibt, wie Sie es mit einem Pflegedienst kombinieren und welche Hilfen Angehörige bekommen.

Sabine KrügerStand 28. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Ältere Frau lacht bei Kaffee und Kuchen mit einer Betreuerin in der Tagespflege

Mit Pflegegrad 2 beginnen die regelmäßigen Geldleistungen der Pflegeversicherung. Er ist der häufigste Pflegegrad und steht für erhebliche Einschränkungen im Alltag. Hier lesen Sie, was Ihnen zusteht, wie Sie Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren und was Angehörige wissen sollten.

Wer bekommt Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 steht für erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Bei der Begutachtung sind dafür 27 bis unter 47,5 Punkte nötig. Typisch sind Menschen, die im Alltag regelmäßig Hilfe brauchen, etwa beim Waschen, beim Anziehen oder beim Gang die Treppe hinauf. Auch eine beginnende Demenz kann zu Pflegegrad 2 führen, wenn Orientierung und Tagesablauf nicht mehr sicher gelingen.

Eine erste Einschätzung gibt der Pflegegradrechner.

Diese Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2

Leistungen bei Pflegegrad 2, Stand 2026
LeistungPflegegrad 2
Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen347 € im Monat
Pflegedienst (Sachleistung)bis 796 € im Monat
Tages- oder Nachtpflegebis 721 € im Monat
Entlastungsbetrag, etwa für Haushaltshilfebis 131 € im Monat
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebis 3.539 € im Jahr
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im Monat
Umbauten wie Treppenlift oder Duschebis 4.180 € je Maßnahme
Pflegeheimbis 805 € im Monat
Beratungsbesuch zu Hausehalbjährlich Pflicht bei Pflegegeld

Pflegegeld und Pflegedienst lassen sich kombinieren. Nutzen Sie nur einen Teil des Betrags für den Pflegedienst, zahlt die Kasse den Rest anteilig als Pflegegeld aus. Tagespflege kommt obendrauf und wird nicht angerechnet.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es bis zu 3.539 € im Jahr. Das hilft, wenn die pflegende Person krank ist, Urlaub braucht oder nach einem Krankenhausaufenthalt eine Übergangszeit nötig ist.

Was Angehörige wissen sollten

Beratungsbesuch ist Pflicht

Wer Pflegegeld bekommt, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch zu Hause abrufen, etwa von einem Pflegedienst. Fällt er aus, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld. Bei wiederholtem Versäumnis kann sie es ganz streichen.

Rentenbeiträge für die pflegende Person

Pflegen Sie einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, und arbeiten Sie daneben höchstens 30 Stunden in der Woche, zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für Sie. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Kasse im Einzelfall.

Zuhause sicherer machen

Bei Pflegegrad 2 ist oft das Bad die größte Hürde. Der Umbau von der Wanne zur bodengleichen Dusche kostet meist etwa 3.000 – 6.000 €. Mit dem Zuschuss von bis zu 4.180 € bleiben davon noch etwa 0 – 1.820 €. Wie der Umbau abläuft, steht im Ratgeber Badewanne zur Dusche umbauen.

Erst beantragen, dann beauftragen

Stellen Sie den Antrag mit dem Kostenvoranschlag, bevor Sie den Auftrag unterschreiben. Die Kasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden.

Wenn mehr Hilfe nötig wird

Nimmt der Hilfebedarf zu, können Sie eine neue Begutachtung beantragen. Was bei Pflegegrad 3 gilt, lesen Sie dort. Ist der Bescheid aus Ihrer Sicht zu niedrig, hilft der Ratgeber Pflegegrad beantragen weiter.

Was sich ändern soll

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes vorgelegt. Er ist noch nicht beschlossen, die Beträge in diesem Artikel gelten deshalb weiter. Das Pflegegeld soll durch ein Entlastungsbudget ersetzt werden, das höher ausfallen soll als das heutige Pflegegeld. Auch der Betrag für den Pflegedienst soll steigen. Außerdem sollen die Punktgrenzen für die Einstufung leicht steigen.

Sobald das Gesetz beschlossen ist, aktualisieren wir diese Seite. Wer heute schon Anspruch hat, sollte Leistungen wie den Zuschuss für Umbauten nicht aufschieben.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 2?

347 € im Monat, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja. Nutzen Sie nur einen Teil des Betrags für den Pflegedienst, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld.

Wie viele Punkte brauche ich für Pflegegrad 2?

Bei der Begutachtung sind 27 bis unter 47,5 Punkte nötig.

Quellen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  2. § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  3. § 37 SGB XI – Pflegegeld und Beratungsbesuch
  4. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  5. § 41 SGB XI – Tagespflege und Nachtpflege
  6. § 42a SGB XI – Gemeinsamer Jahresbetrag
  7. § 43 SGB XI – Vollstationäre Pflege
  8. § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
  9. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Pflegeneuordnungsgesetz (Entwurf)
  10. § 38 SGB XI – Kombination von Geldleistung und Sachleistung
  11. § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen