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Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf und Checkliste

Wie die Begutachtung für den Pflegegrad abläuft, welche sechs Bereiche bewertet werden und wie Sie sich mit einer Checkliste gut vorbereiten.

Sabine KrügerStand 28. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Gutachterin vom Medizinischen Dienst spricht am Küchentisch mit einer älteren Frau und ihrer Tochter

Nach dem Antrag auf einen Pflegegrad kommt der Medizinische Dienst zu Besuch. Die Gutachterin oder der Gutachter schaut sich an, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigt. Von diesem Termin hängt der Pflegegrad ab. Hier lesen Sie, wie die Begutachtung abläuft, was bewertet wird und wie Sie sich gut vorbereiten.

So läuft der Termin ab

Der Medizinische Dienst untersucht die pflegebedürftige Person grundsätzlich in ihrer Wohnung. Nur wenn die Unterlagen eindeutig sind oder in besonderen Krisenlagen darf er nach Aktenlage entscheiden. Wünschen Sie einen Hausbesuch, wird das berücksichtigt.

Den Termin bekommen Sie vorher mitgeteilt. Die Gutachterin stellt Fragen, lässt sich einzelne Abläufe zeigen und sieht sich die Wohnung an, etwa Treppe und Bad. Mit Ihrem Einverständnis befragt sie auch pflegende Angehörige oder den Pflegedienst.

Wenn es zu lange dauert

Findet innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Antrag keine Begutachtung statt, muss Ihnen die Pflegekasse eine Liste mit mindestens drei anderen Gutachtern schicken. Entscheidet sie nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen, zahlt sie in der Regel 70 € für jede angefangene Woche Verspätung.

Was bewertet wird

Die Begutachtung folgt einem festen Schema mit sechs Bereichen. Für jeden Bereich gibt es Punkte, die unterschiedlich stark gewichtet werden:

BereichGewicht
Mobilität
Wie selbstständig kann sich die Person in der Wohnung bewegen? Hilfsmittel wie Rollator oder Gehstock zählen dazu.
10 %
Geistige Fähigkeiten und Verständigung
Wie gut erkennt die Person andere, findet sich zurecht und kann sich mitteilen?
15 %, der höhere der beiden Werte zählt
Verhalten und Psyche
Wie oft braucht die Person Unterstützung, weil eines dieser Verhaltensmuster auftritt?
15 %, der höhere der beiden Werte zählt
Selbstversorgung
Wie selbstständig gelingen Körperpflege, Anziehen, Essen und Toilettengang? Dieser Bereich zählt am stärksten.
40 %
Umgang mit Krankheit und Therapie
Wie oft braucht die Person Hilfe bei Medikamenten, Behandlungen und Arztbesuchen?
20 %
Alltag und soziale Kontakte
Wie selbstständig gestaltet die Person ihren Tag und hält Kontakt zu anderen?
15 %

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad. Für Pflegegrad 1 sind zum Beispiel 12,5 bis unter 27 Punkte nötig, für Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte. Wie Ihre Antworten wahrscheinlich bewertet werden, zeigt der Pflegegradrechner.

Checkliste für die Vorbereitung

  • Pflegetagebuch: Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang jede Hilfe mit Uhrzeit, auch nachts.
  • Unterlagen: Arztberichte, Entlassungsbriefe, Medikamentenplan und Bescheide zur Schwerbehinderung bereitlegen.
  • Hilfsmittel: Rollator, Toilettenstuhl und Inkontinenzmaterial sichtbar lassen, nicht wegräumen.
  • Ehrlich bleiben: Beschreiben Sie den Alltag an schlechten Tagen, nicht an guten.
  • Dabei sein: Eine Person, die die Pflege kennt, sollte beim Termin anwesend sein.

Nicht überspielen

Viele Menschen wollen beim Besuch zeigen, was sie noch können. Das ist verständlich, führt aber oft zu einem zu niedrigen Pflegegrad. Sprechen Sie offen an, wobei Hilfe nötig ist, auch wenn es unangenehm ist.

Nach der Begutachtung

Die Pflegekasse schickt Ihnen den Bescheid zusammen mit dem Gutachten, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. Im Gutachten stehen oft auch Empfehlungen, etwa zu Hilfsmitteln oder Umbauten. Damit können Sie direkt den Zuschuss für Umbauten beantragen, siehe Antrag auf Wohnumfeldverbesserung.

Ist der Pflegegrad aus Ihrer Sicht zu niedrig, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Mehr dazu im Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad. Welche Leistungen zu welchem Pflegegrad gehören, steht auf den Seiten Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Häufige Fragen

Findet die Begutachtung immer zu Hause statt?

In der Regel ja. Nur bei eindeutiger Aktenlage oder in besonderen Krisenlagen darf ohne Hausbesuch entschieden werden.

Dürfen Angehörige dabei sein?

Ja, das ist sogar sinnvoll. Mit Einverständnis der pflegebedürftigen Person werden pflegende Angehörige befragt.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden. Sonst zahlt sie in der Regel 70 € je angefangene Woche.

Quellen

  1. § 18 SGB XI – Beauftragung der Begutachtung
  2. § 18a SGB XI – Begutachtungsverfahren
  3. § 18c SGB XI – Entscheidung über den Antrag, Fristen
  4. § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  5. Medizinischer Dienst Bund: Pflegebegutachtung