Pflegereform 2027: Warum Sie den Pflegegrad noch 2026 beantragen sollten
Ab 2027 sollen für einen Pflegegrad mehr Punkte nötig sein. Was der Reformentwurf ändert, warum der Antrag bis 31.12.2026 zählt und was bleibt.
Julia HoffmannStand 28. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung umbauen. Am 30. September 2026 hat das Kabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, gelten soll es ab dem 1. Januar 2027. Für viele Familien ist vor allem ein Punkt wichtig: Einen Pflegegrad zu bekommen, soll schwerer werden. Wer jetzt Hilfe braucht, sollte den Antrag deshalb noch in diesem Jahr stellen.
Wie weit ist die Reform?
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Nach dem Kabinett beraten jetzt Bundestag und Bundesrat, dabei kann sich noch einiges ändern. Vorgesehen ist, dass der größte Teil am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, einzelne Teile 2028 und 2029. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert. Diese Seite beschreibt den Entwurf und wird aktualisiert, sobald das Gesetz verabschiedet ist.
Höhere Punktgrenzen für den Pflegegrad
Bei der Begutachtung vergibt der Medizinische Dienst Punkte für Ihre Einschränkungen im Alltag. Die Summe entscheidet über den Pflegegrad. Der Entwurf hebt die Untergrenzen der ersten drei Pflegegrade an:
| Pflegegrad | Heute ab | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 Punkte | 15 Punkte |
| Pflegegrad 2 | 27 Punkte | 30 Punkte |
| Pflegegrad 3 | 47,5 Punkte | 50 Punkte |
| Pflegegrad 4 | 70 Punkte | 70 Punkte |
| Pflegegrad 5 | 90 Punkte | 90 Punkte |
Auch die Bewertung einzelner Bereiche soll sich ändern. Wer heute knapp über einer Grenze liegt, könnte nach neuem Recht eine Stufe tiefer landen oder gar keinen Pflegegrad bekommen. Unser Pflegegradrechner rechnet nach den heutigen Regeln und zeigt Ihnen, wie knapp es bei Ihnen ist.
Warum der Antrag noch 2026 zählt
Nach dem Entwurf wird der Pflegegrad nach dem Recht festgestellt, das am Tag der Antragstellung gilt. Geht Ihr Antrag bis zum 31. Dezember 2026 bei der Pflegekasse ein, gelten also die heutigen Grenzen. Das gilt auch, wenn der Gutachter erst im neuen Jahr kommt. Die Leistungen gibt es außerdem rückwirkend ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
- Rufen Sie Ihre Pflegekasse an oder schreiben Sie ihr einen Satz: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.“
- Lassen Sie sich den Eingang mit Datum bestätigen, etwa per Brief oder E-Mail.
- Führen Sie bis zur Begutachtung ein paar Tage lang Notizen, wobei Hilfe nötig ist.
Wie es danach weitergeht, steht in den Ratgebern Pflegegrad beantragen und MD-Begutachtung.
Anfang 2027 wird es länger dauern
Was gilt, wenn Sie schon einen Pflegegrad haben?
Ihr Pflegegrad bleibt bestehen. Kommt es später zu einer neuen Begutachtung, dürfen Sie ihn nicht allein wegen der höheren Punktgrenzen verlieren. Eine Herabstufung bleibt nur möglich, wenn es Ihnen tatsächlich besser geht. Hat sich Ihr Zustand verschlechtert, lohnt sich auch eine Höherstufung noch in diesem Jahr.
Was sich bei den Leistungen ändern soll
| Leistung | Heute | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| Pflegegeld (Pflegegrad 2 bis 5) | 347 € bis 990 € im Monat | Entlastungsbudget, 380 € bis 1.080 € im Monat |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € im Monat, alle Pflegegrade | ab Pflegegrad 2 bis 175 € im Monat, bei Pflegegrad 1 entfällt er |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | bis 3.539 € im Jahr | Überbrückungsbudget bis 2.285 € im Jahr, Rest über die Monatsbudgets |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | eigene Leistung | keine eigene Leistung mehr |
| Zuschuss für Umbauten | bis 4.180 €, ab Pflegegrad 1 | unverändert, auch mit Pflegegrad 1 |
Einzelheiten stehen in den Ratgebern zu Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.
Pflegegrad 1 lohnt sich weiter
Mit Pflegegrad 1 soll nach der Reform zwar weniger Geld für den Alltag fließen. Den Zuschuss von bis zu 4.180 € für einen Treppenlift, eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe sieht der Entwurf aber weiterhin vor. Gerade für Menschen, die noch vieles allein schaffen und vor allem an der Treppe oder im Bad unsicher werden, ist das die wichtigste Leistung.
Was ein Lift oder ein Badumbau nach dem Zuschuss noch kostet, zeigen der Treppenlift-Rechner und der Badumbau-Rechner. Denken Sie daran: Den Zuschuss beantragen Sie, bevor der Auftrag erteilt wird.
Häufige Fragen
Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?
Nein. Das Kabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat beraten noch. Geplant ist der Start zum 1. Januar 2027.
Lohnt es sich, den Pflegegrad noch 2026 zu beantragen?
Ja, wenn bereits Hilfebedarf besteht. Nach dem Entwurf gilt das Recht am Tag des Antrags, also für Anträge bis 31.12.2026 noch die heutigen, niedrigeren Punktgrenzen.
Verliere ich durch die Reform meinen Pflegegrad?
Nicht allein wegen der neuen Punktgrenzen. Eine Herabstufung ist nur möglich, wenn sich Ihr Zustand tatsächlich verbessert hat.
Gibt es den Zuschuss für einen Treppenlift nach der Reform noch?
Ja, nach dem Entwurf bleibt der Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme, auch mit Pflegegrad 1.