Pflegegeld 2026: Beträge je Pflegegrad, Voraussetzungen und Auszahlung
Pflegegeld 2026: 347 € bis 990 € im Monat. Wer es bekommt, wie Sie es mit dem Pflegedienst kombinieren und was 2027 kommt.
Julia HoffmannStand 28. Oktober 20266 Min. Lesezeit

Pflegegeld ist die Leistung der Pflegeversicherung, die direkt aufs Konto kommt. Es ist für Menschen gedacht, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Wie viel es gibt, wer es bekommt und worauf Sie achten müssen, lesen Sie hier.
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Die Höhe richtet sich nur nach dem Pflegegrad. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat | Im Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 4.164 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 7.188 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 9.600 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 11.880 € |
Die Beträge gelten seit Januar 2025 und sind 2026 gleich geblieben. Welcher Pflegegrad wahrscheinlich ist, zeigt Ihnen unser Pflegegradrechner.
Wer bekommt Pflegegeld?
Sie brauchen einen Pflegegrad von 2 bis 5, und die Pflege zu Hause muss gesichert sein. Das heißt: Jemand übernimmt die Hilfe bei Körperpflege, Essen, Anziehen und im Haushalt. Das kann der Ehepartner sein, eine Tochter, ein Nachbar oder eine Freundin. Eine Ausbildung braucht diese Person nicht.
Das Geld geht an die pflegebedürftige Person selbst. Viele geben es als Anerkennung an die Angehörigen weiter, die sie pflegen. Für die pflegende Person ist das bis zur Höhe des Pflegegeldes steuerfrei, wenn sie zur Familie gehört oder aus persönlicher Verbundenheit hilft.
Noch kein Pflegegrad? Wie der Antrag gelingt, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Kommt zusätzlich ein Pflegedienst ins Haus, zahlt die Kasse ihn aus der Pflegesachleistung. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 796 € im Monat. Nutzen Sie davon nur einen Teil, bekommen Sie den Rest anteilig als Pflegegeld.
Ein Beispiel bei Pflegegrad 2: Der Pflegedienst rechnet 40 Prozent der Sachleistung ab. Dann bleiben 60 Prozent des Pflegegeldes, also 208 € im Monat. Dazu kommt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat für Hilfe im Alltag. Mehr dazu im Ratgeber Entlastungsbetrag.
Der Beratungsbesuch ist Pflicht
Wer nur Pflegegeld bekommt, muss einmal im Halbjahr eine Beratung zu Hause abrufen. Sie kommt meist von einem Pflegedienst oder einer Pflegeberatungsstelle und kostet Sie nichts. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein Besuch pro Vierteljahr möglich.
Termin nicht verpassen
Was im Krankenhaus oder bei Vertretung gilt
Während einer Kurzzeitpflege oder einer Verhinderungspflege zahlt die Kasse die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr. Wie die Vertretung funktioniert, wenn Angehörige Urlaub brauchen oder krank sind, lesen Sie unter Verhinderungspflege.
Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik läuft das volle Pflegegeld in den ersten acht Wochen weiter. Dauert der Aufenthalt länger, ruht es bis zur Rückkehr nach Hause.
Pflegegeld reicht oft nicht für die Treppe
Das Pflegegeld deckt die laufende Hilfe. Für einen Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche gibt es einen eigenen Zuschuss von bis zu 4.180 €, der nicht vom Pflegegeld abgeht. Schon Pflegegrad 1 reicht dafür. Was ein Lift kostet und was übrig bleibt, rechnet der Treppenlift-Rechner aus.
Was sich 2027 ändern soll
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll das Pflegegeld ab 2027 Entlastungsbudget heißen und etwas höher ausfallen: geplant sind 380 €, 630 €, 890 €, 1.080 € für die Pflegegrade 2 bis 5. Bundestag und Bundesrat beraten noch darüber. Bis das Gesetz gilt, bleiben die Beträge oben maßgeblich.
Häufige Fragen
Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?
Pflegegrad 2: 347 €, Pflegegrad 3: 599 €, Pflegegrad 4: 800 €, Pflegegrad 5: 990 € im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld.
Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?
Die pflegebedürftige Person. Sie kann es an die Angehörigen weitergeben, die sie pflegen.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn der Beratungsbesuch fehlt?
Ja. Die Kasse muss es kürzen und kann es bei wiederholtem Versäumnis ganz streichen. Der Besuch ist einmal im Halbjahr Pflicht.
Wird das Pflegegeld auf den Zuschuss für einen Treppenlift angerechnet?
Nein. Der Zuschuss von bis zu 4.180 € für Umbauten ist eine eigene Leistung und kommt zum Pflegegeld dazu.
Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 38 SGB XI – Kombination von Geldleistung und Sachleistung
- § 34 SGB XI – Ruhen der Leistungsansprüche
- § 3 Nr. 36 EStG – Steuerfreiheit weitergegebenen Pflegegeldes
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche der Versicherten 2026
- Bundesgesundheitsministerium: Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz