Badumbau ohne Pflegegrad: Diese Förderung gibt es trotzdem
Kein Pflegegrad, aber das Bad muss barrierefrei werden? Landesförderung, KfW-Kredit, Steuervorteil und Hilfsmittel der Krankenkasse im Überblick.
Julia HoffmannStand 28. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Der Zuschuss der Pflegekasse für Umbauten setzt einen Pflegegrad voraus. Wer keinen hat, bleibt trotzdem nicht auf allen Kosten sitzen. Es gibt Förderung von Ländern und KfW, Steuervorteile und Hilfsmittel der Krankenkasse. Und oft lohnt sich die Frage, ob nicht doch ein Pflegegrad möglich ist.
Erst prüfen: Ist doch ein Pflegegrad möglich?
Viele unterschätzen, wie früh es einen Pflegegrad gibt. Pflegegrad 1 setzt keine Bettlägerigkeit voraus. Es reicht, wenn jemand im Alltag spürbar eingeschränkt ist, etwa beim Duschen, auf der Treppe oder beim Anziehen. Mit Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse den vollen Zuschuss von bis zu 4.180 €.
Der Pflegegradrechner zeigt in wenigen Minuten, ob die Chancen gut stehen. Ab 2027 sollen für einen Pflegegrad mehr Punkte nötig sein. Wer den Antrag bis zum 31. Dezember 2026 stellt, wird nach den heutigen Regeln begutachtet. Mehr dazu unter Pflegereform 2027.
Förderung vom Bundesland
Viele Länder fördern den barrierefreien Umbau mit eigenen Programmen, als Zuschuss oder als günstiges Darlehen. Einige setzen dafür keinen Pflegegrad voraus und knüpfen an eine Schwerbehinderung, an das Alter oder an das Einkommen an. Im Saarland gibt es zum Beispiel ab 60 Jahren einen Zuschuss auch ohne Pflegegrad. Was in Ihrem Land gilt, steht unter Förderung nach Bundesland.
KfW-Kredit für altersgerechtes Umbauen
Mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ (159) finanziert die KfW Umbauten wie eine bodengleiche Dusche mit einem Kredit. Auf Alter oder Pflegegrad kommt es nicht an. Einen Zuschuss statt Kredit gibt es nur, wenn im Bundeshaushalt Mittel dafür bereitstehen. Prüfen Sie den aktuellen Stand auf kfw.de und stellen Sie den Antrag vor dem Auftrag.
Steuern sparen
Für die Arbeitskosten der Handwerker können Sie 20 Prozent direkt von der Steuer abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Material zählt nicht mit, deshalb sollte die Rechnung die Arbeitskosten getrennt ausweisen, und Sie müssen überweisen statt bar zu zahlen. Ist der Umbau wegen einer Krankheit nötig, kann er auch als außergewöhnliche Belastung gelten. Einzelheiten stehen unter Umbau steuerlich absetzen.
Hilfsmittel von der Krankenkasse
Manchmal reicht ein Hilfsmittel statt eines Umbaus. Einen Badewannenlifter, Duschstuhl oder Toilettensitz kann der Arzt verordnen, dann zahlt die Krankenkasse bis auf eine kleine Zuzahlung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig. Mehr dazu unter Badewannenlift auf Rezept und Pflegekasse oder Krankenkasse.
Was ein Umbau kostet
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse einen Badumbau ohne Pflegegrad?
Nein. Der Zuschuss für Umbauten setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Ohne Pflegegrad helfen Landesförderung, KfW-Kredit und Steuervorteile.
Kann ich den Badumbau von der Steuer absetzen?
Ja. Für die Arbeitskosten gibt es 20 Prozent Steuerermäßigung, höchstens 1.200 € im Jahr. Ist der Umbau krankheitsbedingt nötig, kann er auch als außergewöhnliche Belastung zählen.
Gibt es von der KfW Geld für den Badumbau?
Ja, als Kredit im Programm Altersgerecht Umbauen (159). Einen Zuschuss gibt es nur, wenn der Bund dafür Mittel bereitstellt.