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Badewannenlift auf Rezept: So zahlt die Krankenkasse

Wann die Krankenkasse einen Badewannenlift übernimmt, wie Sie ihn mit Rezept bekommen, was Sie zuzahlen und welche Alternativen es gibt.

Sabine KrügerStand 28. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Ältere Frau im Bademantel sitzt lächelnd auf einem Badewannenlift

Ein Badewannenlift senkt Sie sicher in die Wanne ab und hebt Sie wieder heraus. Umbauen müssen Sie dafür nichts. Er wird in die Wanne gestellt und kann jederzeit wieder herausgenommen werden. Mit einem Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse die Kosten bis auf eine kleine Zuzahlung.

Was ein Badewannenlift ist

Der Lift besteht aus einem Sitz mit Rückenlehne, der sich mit einem Motor oder per Wasserdruck absenkt und anhebt. Sie setzen sich auf Höhe des Wannenrands, fahren nach unten und baden im Sitzen. Danach hebt der Lift Sie wieder auf Randhöhe. Klappen an den Seiten erleichtern das Übersetzen über den Rand.

Die meisten Modelle laufen mit einem Akku. Sie lassen sich ohne Werkzeug aus der Wanne nehmen, etwa wenn ein anderer im Haushalt normal baden möchte.

Wann die Krankenkasse zahlt

Die Krankenkasse bezahlt Hilfsmittel, die nötig sind, um eine Behinderung auszugleichen oder ihr vorzubeugen. Badewannenlifter stehen im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort ist beschrieben, wann sie in Frage kommen, zum Beispiel:

  • wenn Sie nicht mehr sicher allein in die Wanne steigen oder herauskommen
  • wenn Beine oder Arme in Kraft und Beweglichkeit deutlich eingeschränkt sind
  • wenn Sie durch Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen zum Fallen neigen

Ein Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Entscheidend ist, dass der Arzt den Bedarf bestätigt.

Nur mobile Lifter

Von der Krankenkasse ausgeschlossen sind Lifter, die fest eingebaut und an das Bad angepasst sind und bei einem Umzug nicht mitgenommen würden. Auch fest montierte Haltegriffe zahlt sie nicht. Feste Umbauten im Bad kann mit Pflegegrad die Pflegekasse bezuschussen, mit bis zu 4.180 € je Maßnahme.

So bekommen Sie den Lift

  1. Rezept holen. Ihr Hausarzt oder Facharzt verordnet einen Badewannenlifter und begründet kurz, warum Sie ihn brauchen.
  2. Sanitätshaus wählen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, mit welchen Sanitätshäusern sie zusammenarbeitet.
  3. Antrag über das Sanitätshaus. Es reicht das Rezept mit einem Kostenvoranschlag bei der Kasse ein.
  4. Lieferung und Einweisung. Nach der Zusage wird der Lift gebracht, eingesetzt und Ihnen erklärt.

Die Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Reparaturen und ein notwendiger Ersatz gehören ebenfalls zur Leistung der Kasse.

Wenn der Lift nicht reicht

Ein Badewannenlift hilft beim Baden. Den hohen Wannenrand beseitigt er nicht. Wird das Übersetzen schwierig oder soll auch geduscht werden, gibt es zwei Alternativen:

  • Tür in die Wanne: etwa 2.500 – 3.500 €, die Wanne bleibt erhalten.
  • Bodengleiche Dusche statt Wanne: etwa 3.000 – 6.000 €.

Für beide Umbauten zahlt die Pflegekasse mit Pflegegrad bis zu 4.180 €. Wie das abläuft, steht im Ratgeber Badewanne zur Dusche umbauen. Was nach dem Zuschuss übrig bleibt, rechnet der Badumbau-Rechner aus.

Häufige Fragen

Brauche ich für den Badewannenlift einen Pflegegrad?

Nein. Der mobile Badewannenlift ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse. Sie brauchen eine ärztliche Verordnung.

Was muss ich zuzahlen?

10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Zahlt die Kasse auch einen fest eingebauten Lift?

Die Krankenkasse nicht. Für feste Umbauten im Bad gibt es mit Pflegegrad einen Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 €.

Quellen

  1. § 33 SGB V – Hilfsmittel
  2. § 61 SGB V – Zuzahlungen
  3. GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Produktgruppe 04 Bade- und Duschhilfen (Fortschreibung 15.10.2025)
  4. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen