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Badumbau mit Pflegegrad: Zuschuss und passende Umbauten für Pflegegrad 1 bis 5

Bis zu 4.180 € Zuschuss in jedem Pflegegrad: welcher Badumbau bei Pflegegrad 1 bis 5 passt, was er kostet und wie der Antrag läuft.

Peter LehmannStand 28. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Badewanne mit geöffneter Einstiegstür in einem hellen Badezimmer

Mit einem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Umbau des Bades. Der Betrag ist in allen Pflegegraden gleich. Was sich je nach Pflegegrad unterscheidet, ist der Umbau selbst: Bei Pflegegrad 1 reicht oft eine Dusche ohne Stufe, bei Pflegegrad 5 braucht das Bad Platz für den Rollstuhl und eine helfende Person.

Wie viel die Pflegekasse zahlt

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € pro Person mit Pflegegrad. Er hängt nicht davon ab, ob Pflegegrad 1 oder 5 vorliegt. Haben zwei Menschen im Haushalt einen Pflegegrad, etwa ein Ehepaar, können für dasselbe Bad bis zu 8.360 € zusammenkommen.

Alle Umbauten, die zur gleichen Zeit geplant werden, gelten als eine Maßnahme. Wer erst die Dusche und ein halbes Jahr später das WC umbaut, bekommt deshalb nicht automatisch zweimal Geld. Ändert sich die Pflegesituation deutlich, etwa nach einer Höherstufung, kann es für einen neuen Umbau erneut einen Zuschuss geben.

Was je nach Pflegegrad sinnvoll ist

Typische Umbauten im Bad je Pflegegrad mit Kosten; erste Spalte ist der Pflegegrad
GradTypischer UmbauKosten etwaNach Zuschuss
1–2Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Duschsitz3.080 – 6.500 €0 – 2.320 €
3Dazu ein erhöhtes WC und Platz für eine Hilfsperson3.230 – 7.300 €0 – 3.120 €
4–5Dazu breitere Tür und unterfahrbarer Waschtisch für den Rollstuhl4.530 – 10.300 €350 – 6.120 €

Die Tabelle zeigt typische Fälle. Was wirklich nötig ist, hängt von der Person und vom Bad ab. Bei Pflegegrad 1 und 2 geht es meist darum, sicher in die Dusche und wieder heraus zu kommen. Ab Pflegegrad 3 hilft oft jemand beim Waschen, dann braucht es Platz neben der Dusche und am WC. Bei Pflegegrad 4 und 5 sitzen viele im Rollstuhl. Die Norm für barrierefreies Bauen sieht dafür eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm vor, ohne Rollstuhl 120 × 120 cm.

Gleich weiter denken

Wird die Pflege absehbar schwerer, planen Sie den Umbau lieber eine Stufe größer. Ein zweiter Umbau wenige Jahre später kostet meist mehr als eine breitere Tür beim ersten Mal.

So läuft der Antrag

  1. Ein Fachbetrieb sieht sich das Bad an und schreibt einen Kostenvoranschlag.
  2. Sie schicken den Kostenvoranschlag mit einem kurzen Antrag an die Pflegekasse.
  3. Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen.
  4. Erst nach der Zusage erteilen Sie den Auftrag.

Ein Muster für den Antrag steht unter Antrag auf Wohnumfeldverbesserung. Was Sie bei einer Ablehnung tun, lesen Sie unter Wohnumfeldverbesserung abgelehnt. Was Ihr Pflegegrad sonst noch bringt, steht auf den Seiten zu Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.

Häufige Fragen

Gibt es bei Pflegegrad 2 mehr Zuschuss für das Bad als bei Pflegegrad 1?

Nein. Der Zuschuss beträgt in allen Pflegegraden bis zu 4.180 € je Maßnahme und Person.

Bekomme ich den Zuschuss zweimal, wenn ich erst die Dusche und später das WC umbaue?

In der Regel nicht. Was zur gleichen Zeit geplant wird, zählt als eine Maßnahme. Einen neuen Zuschuss gibt es, wenn sich die Pflegesituation deutlich ändert.

Wie groß muss ein Bad für den Rollstuhl sein?

Die Norm für barrierefreies Bauen sieht vor WC, Waschtisch und in der Dusche jeweils eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm vor. Die Flächen dürfen sich überschneiden.

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. nullbarriere.de: DIN 18040-2 Bad und WC