Treppenlift im Mehrfamilienhaus: Was die Eigentümergemeinschaft erlauben muss
Wann die Eigentümergemeinschaft einen Treppenlift erlauben muss, wie der Beschluss abläuft, wer die Kosten trägt und welchen Zuschuss es gibt.
Julia HoffmannStand 28. Oktober 20265 Min. Lesezeit

In einem Mehrfamilienhaus gehört das Treppenhaus allen Eigentümern gemeinsam. Einen Treppenlift kann deshalb niemand einfach allein einbauen lassen. Seit 2020 hat aber jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft einen solchen Umbau erlaubt. Hier lesen Sie, wie Sie vorgehen, wer bezahlt und wann die Gemeinschaft ablehnen darf.
Ihr Anspruch als Eigentümer
Nach § 20 Abs. 2 WEG kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderung dienen. Ein Treppenlift im Treppenhaus gehört dazu. Die anderen Eigentümer können den Umbau also nicht einfach verweigern.
Über die Art der Durchführung entscheidet die Gemeinschaft mit einem Beschluss. Sie kann zum Beispiel festlegen, an welcher Seite die Schiene läuft oder welche Firma den Lift einbaut. Den Umbau als solchen kann sie nur in engen Grenzen ablehnen.
Wann die Gemeinschaft ablehnen darf
So gehen Sie vor
- Angebot einholen. Ein Fachbetrieb vermisst das Treppenhaus und beschreibt, wie der Lift montiert wird und wie viel Platz bleibt.
- Verwaltung informieren. Schreiben Sie an die Hausverwaltung und bitten Sie, den Umbau auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung zu setzen.
- Beschluss fassen. Die Versammlung beschließt über die Durchführung. Bei Eile kann eine außerordentliche Versammlung sinnvoll sein.
- Zuschuss beantragen. Parallel stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Nehmen Sie das Angebot und Fotos mit in die Versammlung. Viele Bedenken der Nachbarn, etwa zum Platz im Treppenhaus, lassen sich mit einer klaren Beschreibung ausräumen.
Wer zahlt, wer nutzt
Die Kosten des Umbaus trägt der Eigentümer, der ihn verlangt hat. Dafür darf auch nur er den Lift nutzen. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet etwa 3.800 – 8.000 €, für Treppen mit Podest oder Kurve etwa 7.000 – 15.000 €. In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Etagen ist die Schiene oft länger und die Kosten liegen eher am oberen Ende.
Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 €. Mehrere Bundesländer fördern zusätzlich, was in Ihrem Land gilt, zeigt der Treppenlift-Rechner. Wie Sie den Zuschuss beantragen, steht im Ratgeber Antrag auf Wohnumfeldverbesserung.
Wohnen Sie dort zur Miete, brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters. Er wiederum holt die Zustimmung der Gemeinschaft ein. Mehr dazu im Ratgeber Treppenlift in der Mietwohnung.
Häufige Fragen
Muss die Eigentümergemeinschaft einen Treppenlift erlauben?
In der Regel ja. Jeder Eigentümer kann angemessene Umbauten für Menschen mit Behinderung verlangen. Über die Durchführung entscheidet die Versammlung.
Wer zahlt den Treppenlift im Treppenhaus?
Der Eigentümer, der ihn verlangt. Dafür darf nur er ihn nutzen. Die Pflegekasse gibt mit Pflegegrad bis zu 4.180 € dazu.
Wann darf die Gemeinschaft ablehnen?
Wenn der Umbau die Anlage grundlegend umgestaltet oder einen anderen Eigentümer ohne sein Einverständnis unbillig benachteiligt.