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Treppensteiger als Alternative zum Treppenlift: Arten, Kosten, Antrag

Für wen ein Treppensteiger passt, wie er sich vom Treppenlift unterscheidet und wie Sie ihn bei Kranken- oder Pflegekasse beantragen.

Sabine KrügerStand 28. Oktober 20265 Min. Lesezeit

Ältere Frau fährt mit einem Treppenlift die Holztreppe in ihrem Haus hinauf

Ein Treppensteiger ist ein mobiles Gerät, das eine Person samt Rollstuhl oder auf einem eigenen Sitz Stufe für Stufe die Treppe hinauf- und hinunterbringt. Eingebaut wird nichts. Er ist eine Lösung für Treppenhäuser, in denen kein Lift erlaubt oder möglich ist, und für Wege außerhalb der eigenen Wohnung. Hier lesen Sie, für wen er passt und wer ihn bezahlt.

Welche Treppensteiger es gibt

  • Treppensteiger mit Sitz: Die Person sitzt auf dem Gerät, die Begleitperson kippt es an und steuert es Stufe für Stufe.
  • Treppensteiger für den Rollstuhl: Der vorhandene Rollstuhl wird an das Gerät gekoppelt.
  • Treppenraupe: Fährt auf Ketten über die Stufenkanten, meist mit Rollstuhl. Ruhiger, aber schwerer und größer.

Treppensteiger oder Treppenlift?

MerkmalTreppensteigerTreppenlift
Bedienungnur mit geschulter Begleitpersonallein möglich
Einbaukeiner, mobilfest an der Treppe
Einsatzverschiedene Treppen, auch unterwegsnur die eine Treppe
ZuständigKrankenkasse oder PflegekasseZuschuss der Pflegekasse

Wer die Treppe täglich und möglichst ohne fremde Hilfe nutzen möchte, ist mit einem Treppenlift meist besser versorgt. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe kostet etwa 3.800 – 8.000 €, die Pflegekasse zahlt mit Pflegegrad bis zu 4.180 €. Ist kein Lift möglich, etwa weil das Treppenhaus zu eng ist, bleibt der Treppensteiger eine gute Lösung. Mehr zum Lift im Ratgeber Treppenlift für schmale Treppen.

Die Begleitperson zählt

Ein Treppensteiger darf nur von jemandem bedient werden, der im Umgang geschult ist und körperlich dazu in der Lage ist. Klären Sie vorher, wer das im Alltag übernimmt.

Wer bezahlt den Treppensteiger?

Treppensteiger sind Hilfsmittel. Den Antrag stellen Sie mit einer ärztlichen Verordnung bei der Krankenkasse. Bewilligt sie ihn, zahlen Sie wie bei anderen Hilfsmitteln eine Zuzahlung von 10 %, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

In der Praxis lehnen Krankenkassen solche Anträge oft ab. Sie verweisen darauf, dass sie für das Überwinden von Treppen in der eigenen Wohnung nicht zuständig seien, oder leiten den Antrag an das Sozialamt weiter. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann bei pflegebedürftigen Rollstuhlnutzern aber die Pflegekasse zuständig sein. Die Krankenkasse muss das mit prüfen.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Gegen die Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründen Sie konkret, wofür Sie den Treppensteiger brauchen, etwa für Arztbesuche oder um die Wohnung überhaupt verlassen zu können. Eine ausführliche ärztliche Stellungnahme hilft. Wie Sie vorgehen, erklärt der Ratgeber Widerspruch gegen den Pflegegrad, die Schritte sind dieselben.

Unterstützung bekommen Sie bei der Pflegeberatung Ihrer Kasse, beim Pflegestützpunkt und bei den Verbraucherzentralen.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse einen Treppensteiger?

Er kann als Hilfsmittel mit Verordnung beantragt werden. Kassen lehnen oft ab. Bei pflegebedürftigen Rollstuhlnutzern kann die Pflegekasse zuständig sein.

Kann ich einen Treppensteiger allein bedienen?

Nein. Er braucht immer eine Begleitperson, die im Umgang geschult ist.

Was ist besser, Treppensteiger oder Treppenlift?

Für die tägliche Nutzung ohne fremde Hilfe meist der Treppenlift. Der Treppensteiger passt, wenn kein Lift möglich ist oder er an verschiedenen Treppen gebraucht wird.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Treppensteighilfe, Krankenkassen lehnen Kostenübernahme häufig ab (Stand 27.03.2026)
  2. BSG, Urteil vom 12.12.2023, B 8 SO 9/22 R
  3. § 33 SGB V – Hilfsmittel
  4. § 61 SGB V – Zuzahlungen
  5. § 84 SGG – Frist und Form des Widerspruchs